Das „Kleingedruckte“

Allgemeine Geschäfts-
Bedingungen

Damit wir alle wissen was los ist

AGB

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dem Schutz beider Vertragspartner. Sie sollen Missverständnissen und Unklarheiten zwischen der Kundin / dem Kunden (nachfolgend geschlechtsneutral „Auftraggeber“ genannt) und „Nicole Dunz – Freie Traurednerin“ (nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt) vorbeugen.

 

​Präambel

Der Auftraggeber beauftragt die Auftragnehmerin mit der Ausarbeitung einer freien Trauzeremonie und deren Durchführung.

 

Leistungen

a) Das Angebot der Auftragnehmerin ist bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich.

b) Die freie Trauung wird zum vereinbarten Termin (Tag und Uhrzeit) und am vereinbarten Ort durchgeführt.

c) In der Vorbereitung der Trauzeremonie werden die individuellen Wünsche des Auftraggebers mit der Auftragnehmerin besprochen und schriftlich festgehalten. Die Auftragnehmerin setzt diese Wünsche nach bestem Wissen und Gewissen um. Die Art der Gestaltung und Durchführung sowie eventuelle Abweichungen von den Wünschen des Auftraggebers stellen keine Grundlage für eine nachträgliche Mängelrüge dar.

d) Von der Auftragnehmerin werden ausschließlich Leistungen erbracht, die im Vorfeld schriftlich vereinbart wurden und im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung aufgeführt sind. Änderungen und Erweiterungen bedürfen der Schriftform.

e) Die Auftragnehmerin übernimmt keine Verantwortung und Haftung für Beiträge Dritter während der Trauzeremonie.

 

Vorgespräche

Ein unverbindliches Kennenlern-Gespräch findet beim Auftragsgeber zu Hause oder per Videocall (Skype, Zoom, o. ä.) statt.

Vor der Durchführung der freien Trauung sind mindestens zwei Gesprächstermine zur Vorbereitung und Ausarbeitung der Traurede vorgesehen. Diese finden jeweils wahlweise beim Auftragsgeber zu Hause oder per Videocall (Skype, Zoom, o. ä.) statt.

 

Vertragsabschluss

Es kommt ein Vertrag zwischen beiden Parteien zustande, wenn der Auftraggeber die im Vorfeld abgesprochene Höhe der Vorrauszahlung auf das Konto der Auftragsnehmerin überwiesen hat und deren Zahlunsgseingang durch die Auftragsnehmerin (mündlich oder schriftlich) bestätigt wird.

Dies gilt auch im Falle des Nicht-Ausübens des Widerrufs innerhalb der in der Widerrufserklärung genannten Frist durch den Auftraggeber.

Änderungen des Auftrags können im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit schriftlich durchgeführt werden.

 

Honorar

Der Honoraranspruch der Auftragnehmerin beginnt mit Erteilung des Auftrags durch den Auftraggeber.

 

Reisekosten

Die Fahrt zum Ort der Trauzeremonie wird dem Auftraggeber von der Auftragnehmerin in Rechnung gestellt. Bei Fahrten mit dem Pkw werden 0,50 € pro gefahrenen Kilometer berechnet. Sonderfahrten mit Bahn, Flugzeug, Fähre etc. werden dem Auftraggeber ebenfalls voll umfänglich in Rechnung gestellt, dies gilt auch für eventuell anfallende Übernachtungskosten.

 

Der Anspruch auf Vergütung anfallender Kosten (bspw. für gebuchte Tickets, Übernachtungen o.ä.) entfällt auch dann nicht, wenn die Hochzeit nicht fristgerecht oder gar nicht stattfindet, sofern die Auftragnehmerin die Gründe für den Ausfall oder die Verschiebung der Veranstaltung nicht zu verantworten hat.

 

Nichtzahlung

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich im Rahmen der Zumutbarkeit alles zu unternehmen, damit die Trauzeremonie zum vereinbarten Zeitpunkt stattfinden kann. Bei Nichtzahlung bzw. nicht fristgerechter Zahlung durch den Auftraggeber, behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen.

 

Vertragsdauer

Der Vertrag endet mit Erbringung der letzten Leistungen durch die Auftragnehmerin.

 

Rücktritts- und Kündigungsrecht des Auftraggebers

Der Auftraggeber kann von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Dieses ist in schriftlicher Form (per Post oder E-Mail) auszuüben. Im Falle eines Rücktritts durch den Auftraggeber, kann die Auftragnehmerin folgende Ausfallkosten in Rechnung stellen:

Bis 9 Monate vor dem Veranstaltungstermin: 33 % des vereinbarten Komplett-Honorars.
Bis 4 Monate vor dem Veranstaltungstermin: 50 % des vereinbarten Komplett-Honorars
Weniger als 4 Monate vor dem Veranstaltungstermin: 90 % des vereinbarten Komplett-Honorars

Eine Auflösung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen ist zu jedem Zeitpunkt möglich.​

 

Nichterbringung der Leistung

Ist die Auftragnehmerin aus wichtigem Grund (z.B. höhere Gewalt, Krankheit, Unfall, familiärer Todesfall etc.) nicht in der Lage, die vereinbarten Vertragsleistungen fristgerecht zu erfüllen, so entfallen die Ansprüche aus dem Vertrag. Bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet. Dies gilt nicht, wenn die Auftragnehmerin einen geeigneten Ersatz stellen kann. Der Auftraggeber ist jedoch nicht verpflichtet, diesen Ersatz anzunehmen.

 

Die Auftragnehmerin wird immer versuchen einen geeigneten Ersatz zu stellen, jedoch ohne Garantie und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

 

​Bedingungen für die Durchführung der Trauzeremonie

a) Der Auftragnehmerin sowie deren evtl notwendigen Erfüllungsgehilfen wird während der Trauzeremonie sowie in der Zeit der Vorbereitungen vor Ort ein geeigneter Wetterschutz (gegen Regen und direkte Sonneneinstrahlung) auf deren Wunsch zur Verfügung gestellt.

 

Fehlt der Wetterschutz dann müssen vom Auftraggeber ggf. Einschränkungen hingenommen werden. Eine komplette oder anteilige Rückerstattung des Honorars steht dem Auftraggeber in diesem Falle nicht zu.

Für Schäden, die durch unzureichende Aufbau- und Betriebsbedingungen entstehen, haftet der Auftraggeber.

 

b) Ebenso ist das von der Auftragnehmerin und deren evtl. notwendigen Erfüllungsgehilfen mitgebrachte technische Equipment vor Witterungseinflüssen zu schützen. Hierzu gehören bspw. Regen oder Spritzwasser, direkte Sonneneinstrahlung, starker Staub etc. Schäden am Equipment, die durch fehlenden Wetterschutz entstanden sind, können dem Auftraggeber von der Auftragnehmerin in Rechnung gestellt werden.

 

Gewährleistung

a) Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben.

b) Für Verspätungen der Auftragnehmerin, die diese nicht zu verantworten hat (z.B. durch Stau, Autounfall oder -panne, widrige Witterung o.ä.) ist die Auftragnehmerin nicht haftbar zu machen.

c) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – unabhängig des Rechtsgrunds – sind ausgeschlossen. Ebenso sind Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung ausgeschlossen.

 

​Mängel

Beanstandungen und Mängel sind der Auftragnehmerin unverzüglich nach Kenntnisnahme mitzuteilen.

 

​Haftung

a) Schadenersatzansprüche verjähren grundsätzlich nach einem Jahr. Die Frist beginnt mit der Entstehung des Schadenersatzanspruches und der Kenntnisnahme bzw. mit fahrlässiger Unkenntnis des Auftraggebers.

b) Die Haftung für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur Auftragserteilung entstanden sind. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags.

 

Hat die Auftragnehmerin zur Realisierung eines Vorhabens im Vorfeld Bedenken geäußert, so haftet sie nicht für aus diesem Vorhaben entstandene Schäden.

 

c) Für Fremdleistungen, die vermittelt wurden, ist eine Haftung durch die Auftragnehmerin ebenfalls ausgeschlossen.

Ansprüche des Auftraggebers gegenüber Dritten sind direkt gegenüber Dritten geltend zu machen.

 

Datenschutz

Die Auftragnehmerin behandelt sämtliche persönliche Daten und Informationen absolut vertraulich. Es werden lediglich die Daten weitergegeben, die zur Weiterleitung an Dritte bestimmt sind.

 

Bildmaterial

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos der Trauzeremonie und dem zugehörigen Umfeld von der Auftragnehmerin zur Eigenwerbung auf ihrer Webseite und ihren Social-Media-Kanälen veröffentlicht werden können.

Sind nur wenige Personen auf den Bildern zu sehen und deren Gesichter zudem klar zu erkennen, so erfolgt eine Veröffentlichung nur mit Einverständnis der beteiligten Personen. Andernfalls werden Gesichter verborgen. Sollte der Auftraggeber oder ein Dritter die Erkennbarkeit anders empfinden, so ist eine Strafbarkeit jedoch ausgeschlossen.

 

Urheberrecht

a) Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, wenn diese auf Urheberrechts-, Datenschutz- und Wettbewerbsverletzungen beruhen. Dies gilt ebenso für inhaltliche Fehler in den für die Veröffentlichung überlassenen Informationen sowie bei Verstoß gegen gesetzliche Verbote.

b) Bild- und Tonmitschnitte der Trauzeremonie dürfen vom Auftraggeber ausschließlich für private Zwecke angefertigt und genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung, Verfremdung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin untersagt. Dies gilt auch für den Text der Ansprache, sofern dieser dem Auftraggeber von der Auftragnehmerin überlassen wird.

Die Auftragnehmerin behält sich vor, bei Zuwiderhandlung Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

c) Die Webseite der Auftragnehmerin und alle auf ihr erscheinenden Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Insbesondere ist damit die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Wiedergabe, Nachbildung, Übertragung oder Verbreitung der Inhalte in der Öffentlichkeit, elektronischen oder Printmedien sowie eine kommerzielle Nutzung untersagt.

 

Anwendbares Recht

Es gilt das deutsche Recht.

 

​Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird der Sitz der Auftragnehmerin festgelegt. Der Gerichtsstand ist somit Besigheim. Ergänzend zum Vertrag und den AGB gelten die Bestimmungen des BGB.

 

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der restlichen Vertragsbestandteile hiervon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine andere Bestimmung ersetzt. Diese muss dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung so nah wie möglich kommen.

Glückliche Brautpaare

Nicole, unsere Traurednerin! – Bereits bei unserem ersten Treffen hat die Chemie gestimmt und für uns war relativ schnell klar, dass wir diese besondere Aufgabe in Ihre Hände legen wollen. Der weitere Ablauf war locker und unkompliziert!

Nicole hat unseren Tag zu etwas ganz Besonderem gemacht. Wir hatten dank Ihr eine traumhafte, individuelle und unvergessliche Trauung!
Nicht nur wir, sondern alle Gäste waren emotional sehr berührt!

Es war einfach alles in allem perfekt!!
Wir danken Ihr von Herzen 💕 für unsere wundervolle Trauung!

Es wird euer perfekter Tag

Sichert euren Wunschtermin!

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